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Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG)

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) soll die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unternehmen, für die sie tätig sind, in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Sie hilft dabei, Gesundheitsgefahren im Betrieb aufzudecken, sie zu reduzieren und im besten Fall ganz abzustellen.

Wir unterstützen Sie bei allen Betreuungsleistungen : Regelbetreuung, Grundbetreuung, anlassbezogene Betreuung, betriebsspezifische Betreuung, alternativ bedarfsorientierte Betreuung, Unternehmermodell.

Mit dem SiGePortal kann die Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 nachgewiesen werden. Das kostengünstige Betreuungsmodell zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Das SiGePortal richtet sich daher an Unternehmer, Bürgermeister, Praxis-Inhaber, vertretungsberechtigte Organe, Gesellschafter und Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder einer Verwaltung betraut sind.

Unsere Dienstleistungen – Ihr „Rundum-Sorglos-Paket“:

Bei der Arbeitsschutzbetreuung muss sich jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen.

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