Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel gem. Betriebssicherheitsverordnung.

Durchführung der Prüfung von Arbeitsmitteln/ UVV Prüfung

Ihre vorhandenen Arbeitsmittel wie z.B. Regale, Stapler, Krane und Rolltore müssen sie regelmäßig prüfen. Wir prüfen diese für Sie.

Prüfungen von Geräten und Anlagen in Ihrem Unternehmen!

Sie als Arbeitgeber oder auch Führungskraft in Ihrem Unternehmen, müssen die Prüfungen von Arbeitsmitteln durchführen und die Prüfergebnisse dokumentieren. Zum Prüfumfang gehören alle Arbeitsmittel, die in Ihrem Unternehmen verwendet werden. Sowohl elektrische als auch mechanische. Kurz um, jedes Hilfsmittel, das zur Erledigung der Arbeitsaufgabe erforderlich ist, muss geprüft werden.

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der Prüfungen.
Wir prüfen Ihre Arbeitsmittel gem. Betriebssicherheitsverordnung.

Diese Arbeitsmittel, prüfen wir für Sie

Sie haben noch weitere Arbeitsmittel, die hier nicht aufgelistet sind? Kontaktieren sie uns, um zu erfahren, ob die Arbeitsmittel von uns geprüft werden können oder ob Sie die Prüfungen ggf. durch eine unserer Schulungen künftig eigenständig durch interne Mitarbeiter durchführen lassen können.
Wir prüfen Ihre Regale

Regale/ Schwerlastregale

Die Prüfung von Regalanlagen muss in regelmäßigen Abständen (alle 12 Monate) durch einen Regalprüfer (fachkundige Person) durchgeführt werden. Die Prüfung von Regalen führen wir gem. der DIN EN 15635 durch und dokumentieren das Prüfergebnis.
Wir prüfen Ihre elektrischen Geräte

Ortsveränderliche elektrische Geräte

Hierbei handelt es sich um die Überprüfung elektrischer Anlagen- sowie ebenfalls Arbeitsmittel. Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung, gilt für alle elektrischen Arbeitsmittel sowohl ortsfeste als auch ortsveränderliche. Ortsveränderliche Geräte, sind alle Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können. Das sind somit der Großteil der elektrischen Geräte in ihrem Unternehmen.
Salopp gesagt, alle Geräte, die eine Stecker haben!
Prüfung von Leitern und Tritten
Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte

Leiter und Tritte

Risiken bei Arbeiten in geringeren Höhen von 1 bis 2 Metern werden oftmals unterschätzt. Auch ob die verwendet Leiter/ Tritt noch ohne Schaden ist bleibt hier gerne einmal unbeachtet. Umso wichtiger ist es, dass die verwendeten Leitern und Tritte regelmäßig geprüft werden und sicher verwendet werden können.
Wir prüfen Ihre Gabelstapler

Prüfung von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen

Auch Stapler müssen durch eine wiederkehrende Prüfung auf ihre Betriebssicherheit (gem. DGUV Vorschrift 68) geprüft werden. Die Prüfung, die im jährlichen Turnus stattfinden muss, soll dazu dienen, die Arbeitssicherheit aufrechtzuerhalten. Durch die regelmäßige Prüfung sollen Verschleißteile und Mängel bzw. Schäden auf Grund möglicher Unfälle erkannt werden und rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden.
Gabelstapler
Wir prüfen Ihren Kran

Brückenkrane, Portalkrane, Schwenkarmkrane

Jede Art von Krane ist jährliche zu prüfen, da infolge des Betriebs einer Krananlage für gewöhnlich Verschleiß an Komponenten entsteht. Dieser Verschleiß kann zu Störungen und möglicherweise auch zu Unfällen führen. Die regelmäßige Prüfung Ihrer Krane gewährleistet die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandards gem. DGUV Grundsatz 309-001 - Prüfung von Kranen (bisher: BGG/GUV-G 905)
Wir prüfen Ihre Rolltore

Rolltore

Kraftbetätigte Türen und Tore (nach ASR 1.7, früher BGR 232) sind mindestens einmal jährlich zu prüfen. Hier können wir Sie mit der Prüfung von Rolltoren unterschiedlicher Hersteller unterstützen und die Prüfungen entsprechend durchführen.
Unsere befähigten Personen führen sämtliche Arbeitsmittel-Prüfungen einfach und effizient durch :

Prüfungen von Arbeitsmitteln –was ist hier der Hintergrund?

Unabhängig davon, wie groß Ihr Unternehmen ist, sind Sie als Arbeitgeber/in verpflichtet, die gesetzlichen Auflagen zum Arbeitsschutz zu erfüllen. Hierzu gehören auch die Prüfungen von Arbeitsmitteln jeglicher Art. Arbeitsmittel sind Gegenstände wie z.B. Werkzeuge, Maschinen oder Anlagen, die von ihren Mitarbeitern für die Erbringung ihrer Arbeitsaufgabe, erforderlich sind.  Überspitzt gesagt, würde hier auch der Bleichstift darunterfallen! 

Natürlich muss hier die mögliche Unfallgefahr in Relation zum Prüfaufwand betrachtet werden, um dann festzulegen, ob, in welchem Umfang und in welchem Intervall, eine Prüfung zu erfolgen hat. Die wird im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Danach erfolgt die entsprechende Prüfung. Der Umfang richtet sich vor allem nach den Herstellerangaben. Bei vielen Arbeitsmitteln sind jedoch auch noch Vorschriften der Berufsgenossenschaften oder technische Regeln (z.B. DIN Normen) bei der Prüfung zu beachten.

Gemäß TRBS 1111 legt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen fest. Dabei ist die Zielsetzung den jeweiligen Prüfumfang und den Prüfturnus festzulegen. 

Zu prüfende Arbeitsmittel sind vor allem Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden (z. B. Regale, Leitern, elektrische Geräte, Krane, Anschlagmittel, Gabelstapler etc.). 

Die Durchführung der Prüfung von Arbeitsmitteln, gehört mit zu den wichtigen Pflichten des Unternehmers im Arbeitsschutz, denn die Nichterfüllung der Vorgaben gefährdet nicht nur die Sicherheit von Mitarbeitern, sondern auch den Versicherungsschutz.

Wir führen sowohl die Prüfungen direkt bei Ihnen vor Ort durch oder bilden Ihre Mitarbeiter aus, damit diese die Prüfungen unternehmensintern durchführen können. Egal wer die Prüfungen von Arbeitsmitteln in Ihrem Unternehmen durchführt. Sie müssen gemacht und dokumentiert sein!

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