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Betreuungsmodelle nach DGUV Vorschrift 2

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Anforderungen an die Betreuung. Sie enthält Vorgaben zur Organisation der Betreuung, zur Qualifikation der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte und zur Dokumentation der Betreuungsmaßnahmen.

Es gibt verschiedene Betreuungsmodelle ! Die Vorschrift 2 sieht je nach Zahl der im Betrieb Beschäftigten unterschiedliche Betreuungmodelle vor.

Es hängt von den individuellen Anforderungen des Betreibers ab, welches Betreuungsmodell am besten geeignet ist. Es ist wichtig, dass die ausgewählte Betreuung sicherstellt, dass die Maschinen und Anlagen sicher betrieben werden können und dass die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 eingehalten werden.

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