Brandschutzhelfer sind Personen, die in einem Unternehmen oder einer Organisation für den Brandschutz zuständig sind. Sie unterstützen die Feuerwehr und helfen bei der Evakuierung von Personen im Falle eines Brandes.
Unternehmer oder Unternehmerin und Führungskräfte müssen:
- eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, die Brandgefährdungen berücksichtigt
- die zur Verhütung von Entstehungsbränden erforderlichen Maßnahmen treffen
- die erforderlichen Feuerlöscheinrichtungen bereitstellen
- die Beschäftigten auf die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Brandgefahren hinweisen
- jährlich Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen, Evakuierung unterweisen
- die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig, z.B. in Form von Übungen, prüfen
Jeder Arbeitgeber muss mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer benennen. Die ausreichende Anzahl von Beschäftigten (Brandschutzhelfern) ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Bei höherer Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität kann eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sollen auch Schichtbetrieb, Abwesenheit einzelner Personen, z.B. bei Fortbildung, Urlaub und Krankheit, berücksichtigt werden, siehe Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ (ASR A2.2). Informationen zur Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern sind in Kapitel 9.1 dieser DGUV Information beschrieben.
Wer diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen will, muss eine Ausbildung absolvieren – mindestens zwei Unterrichtseinheiten Theorie à 45 Minuten. Die DGUV Information 205-023 legt fest: „Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.“
Für die praktischen Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen sind in der Regel bereits fünf bis zehn Minuten pro Teilnehmer ausreichend. Entscheidend ist, dass die Brandschutzhelfer danach umfassend in ihren betrieblichen Zuständigkeitsbereich eingewiesen werden.
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt die DGUV I 205-023, die Ausbildung in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen, bei wesentlichen betrieblichen Änderungen in kürzeren Abständen. Brandschutzhelfer wissen nicht nur, wo sich die Löschgeräte befinden und wie man sie bedient. Sie helfen auch bei der Evakuierung.
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