Hautschutz und Hautpflege spielen eine wesentliche Rolle, um Schädigungen zu verringern, die Regeneration der Haut zu fördern und der Entstehung von Ekzemen vorzubeugen.
Hauterkrankungen verursachen oft hohen Leidensdruck und führen im schlimmsten Fall zur Aufgabe der beruflichen Tätigkeit. Die gute Nachricht: Hauterkrankungen können durch Prävention verhindert werden. Risiken für Hauterkrankungen werden durch die Gefährdungsbeurteilung identifiziert. Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, diese durchzuführen.
Maßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung können sein:
- Erstellen und Aushängen von Betriebsanweisungen
- Unterweisen der Beschäftigten
- Erstellen eines arbeitsplatzspezifischen Hautschutz- und Hygieneplans
- Durchführen von arbeitsmedizinischer Vorsorge
- Ersetzen gefährlicher Arbeitsstoffe durch Stoffe mit geringerem Gefährdungspotential
- Verwendung von Arbeitsgeräten durch die Hautkontakt vermieden wird
- Arbeitsbereiche an denen mit sensibilisierenden Stoffen umgegangen wird räumlich abtrennen
- Einsatz von Schutzhandschuhen und / oder Hautschutzmitteln, verbunden mit einer möglichst schonenden Hautreinigung und der konsequenten Verwendung von Hautpflegemitteln.
Unsere Betriebsärzte und Arbeitsmediziner beraten Sie bei der Umsetzung, technischer, organisatorischer oder personenbezogener Hautschutzmaßnahmen und die Notwendigkeit und den Umfang von Vorsorgeuntersuchungen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber mit uns die ggf. notwendigen Maßnahmen fest.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
Beratung: Schutzhandschuhe, Hautschutzmittel als persönliche Schutzmaßnahme
Vorsorgeuntersuchung G 24 Haut
Hautschutzplan
Gefährdungsbeurteilung
Betriebsanweisungen
Unterweisung
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