Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Unsere Dienstleistungen – Ihr „Rundum-Sorglos-Paket“:
Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach DGUV-Grundsätzen, z.B. G20 (Lärm), G35 (Arbeitsaufenthalt im Ausland), G37 (Bildschirmarbeitsplätze), G42 (Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung), Eignungsuntersuchungen, z.B. nach G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr)
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